Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller unserer geschäftlichen Tätigkeiten.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ddprojekt24 GmbH zum Ferienhaus Möwennest in Zingst.
Die Vermittlung der Ferienunterkunft erfolgt entsprechend dem aktuellen Buchungsangebot.
Für die Buchung und Abwicklung gelten die nachfolgenden Bedingungen.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Gastaufnahme- bzw. Direktvertrag sowie alle für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen durch den Vermieter.
1.2. Die Unter- und Weitervermietung des überlassenen Objektes durch den Gast ist ausgeschlossen. Das Empfangen von Besuchern ist nur mit Erlaubnis des Vermieters möglich. Zugang zum Objekt haben nur die Gäste, die im Vertrag aufgeführt sind.
2. Vertragspartner, Vertragsabschluss, Zahlung
2.1. Vertragspartner sind der Gast und der Vermieter.
2.2. Der Vertrag für das Ferienobjekt kommt nach schriftlicher Zusage und/oder der geleisteten Anzahlung von 25 % der Vertragssumme zzgl. der Nebenkosten zustande. Die Restsumme zahlen Sie gemäß Ihren Vertragsbedingungen 28 Tage vor Reiseantritt auf das Vermieterkonto. Bei Kurzfristbuchungen innerhalb von 7 Tagen bis Reiseantritt ist immer die telefonische und/oder schriftliche Zusage bindend. Hier erfolgt die Bezahlung bis Anreise an den Vermieter auf das Vermieterkonto.
Leistungen / Mietgegenstand
3.1. Der Vermieter verpflichtet sich, das vom Gast gebuchte Ferienobjekt bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Bei Nichtbereitstellung des Ferienobjektes durch den Vermieter ist dieser dem Gast gegenüber schadensersatzpflichtig.
3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Objektüberlassung und die von ihm in Anspruch genommen weiteren Leistungen vereinbarten Preise an den Vermieter vorab zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Gast veranlassten Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.
3.3 Bei der Nutzung des Ferienhauses wird von bestimmungsgemäßem Gebrauch durch die vereinbarte Personenzahl ausgegangen. Tierhaltung ist nicht gestattet.
3.4 Die im Haus hinterlegte Hausordnung ist Vertragsbestandteil und in jedem Falle zu beachten/einzuhalten.
Ein Verstoß gegen diese Vereinbarungen bedeutet sofortigen Auszug aus dem Ferienhaus ohne Mietpreisrückerstattung.
3.5 Der Zustand der Mieträume soll nach der Nutzung dem Zustand vor der Nutzung entsprechen, pfleglicher Umgang mit dem Haus, der Einrichtung und des Geländes gilt als vereinbart.
Lärm ist in jedem Fall zu jeder Zeit zu vermeiden.
Das Haus ist während der Mietzeit vom Mieter zu pflegen.
3.6 Für Schäden, die während der Mietzeit auftreten, haftet der Mieter.
Für die Mietsache und oder zur Verfügung gestellte Geräte besteht bei Ausfall kein Ersatzanspruch.
3.7 Eine Kontrolle im Mietobjekt behält sich der Vermieter während der Mietzeit vor.
3.8 Bei Rückgabe der Mietsache nach Beendigung der Mietzeit werden alle Fenster, Türen und Rollläden geschlossen, der Zustand wie bei Übernahme wieder hergestellt und alle Schlüssel im Schlüsseltresor hinterlegt. Des Weiteren ist zwingend der Trinkwasserabsperrhahn unterhalb der Wasseruhr im HAR zu schließen.
Geschirr ist beim Auszug abzuwaschen und auszuräumen, Müll und Reststoffe sind zu entsorgen.
Für verlorene Schlüssel wird der volle Schadensersatz vom Mieter gefordert.
Stornierung
Sollten Sie von der bereits gebuchten Reise zurücktreten müssen, muss dies, auch in Ihrem eigenen Interesse, schriftlich geschehen. Je nach Eingangsdatum Ihrer Stornierung vor Mietbeginn werden nachfolgende Kosten berechnet:
Bei Stornierung ab Buchung
– bis 45 Tage vor Anreise sind 10 %
– bis 21 Tage 50 %
– bis 5 Tage 85 %
– ab 5 Tage sowie bei Nichtanreise, sind 100 % der Vertragssumme zu zahlen.
Zusätzlich stellen wir bei jeder Stornierung 10,00 Euro Stornogebühren in Rechnung. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist das Datum des Poststempels.
Objektbereitstellung, – übergabe und Rückgabe
5.1. Das gebuchte Ferienobjekt steht dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Bei Nutzungsbeginn ist der Trinkwasserabsperrhahn unterhalb der Wasseruhr im HAR zu öffnen.
Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Sonderabsprachen sind mit dem Vermieter zu tätigen.
5.2. Am vereinbarten Abreisetag ist das Ferienobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt und in einem besenreinen Zustand zu übergeben.
Kommt es durch den Gast zu einer Abreise, bei der er das Ferienobjekt in einem sehr unsauberen Zustand hinterlässt, wird eine nochmalige Gebühr der Endreinigung erhoben.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich bei Abreise kein techn. Gerät mehr in Betrieb befinden darf ( Geschirrspüler, Waschmaschine usw.), da es hier mehrfach zu Schäden gekommen ist.
Haftung
6.1. Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der ausgeführten Buchung.
Für die Objektbereitstellung sowie anderer Ansprüche des Gastes, ist ausschließlich der Vermieter zuständig.
6.2. Bei auftretenden Störungen wenden Sie sich bitte sofort direkt an den Vermieter.
Erfolgt eine Mängelanzeige im nachhinein, entfällt jeglicher Anspruch auf eine Regulierung.
Gerichtsstand
7.1.Gerichtsstand ist das Amtsgericht Dresden